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Patronatserklärung

Patronatserklärung (Substantiv) die, die ~en
Erläuterung: Mit einer Patronatserklärung verpflichtet sich der Patron im Falle einer Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit fällige Verbindlichkeiten in dem Umfang zu erfüllen, als dies zur Beseitigung der Insolvenzreife der Enkelgesellschaft erforderlich ist. Der Patron ist in jedem Fall eine Gesellschaft, z.B. eine GmbH. Die Gmbh ist Eigentümerin einer sogenannten Enkelgesellschaft, beispielsweise einer Kommanditgesellschaft. Durch die Patronatserklärung verpflichtet sich die GmbH für die Schulden der Kommanditgesellschaft einzustehen, diese also vollumfänglich vor einer Insolvenz zu bewahren.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Gesellschaftsrecht