Das zwingende Recht kann nicht abgeändert werden. Im Gegensatz dazu steht das dispositive Recht, welches abgeändert werden kann. Zwingendes Recht dient unter anderem in Zivilrecht dem Schutz einer schwächeren Partei, so im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen §§ 305 ff BGB. Es darf weder beschränkt noch vertraglich verändert werden.