Erläuterung: ist eine Abgabe, bei der die Inanspruchnahme von Wohnraum in einer Gemeinde, in der sich die Person nicht überwiegend aufhält, besteuert wird. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer sind die Kommunalabgabengesetze.
Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Abgabenrecht - Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes