Zwecksteuer Zweck|steu|er (Substantiv) die, die ~n
Erläuterung: sind Steuern, die nicht nur der Erzielung öffentlicher Einnahmen dienen. Steuern dienen normalerweise ausschließlich der Erzielung von Einnahmen ohne Gegenleistung. Sie können aber auch andere Zwecke erfüllen. Zwecksteuern verfolgen politische, wirtschaftspolitische oder soziale Ziele. Im weiteren Sinne werden unter Zwecksteuern auch die zweckgebundenen Steuern, z.B. Mineralölsteuer, verstanden. [@]