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Zillmerung

Zill|me|rung (Substantiv) die
Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages fallen einmalige Abschluss- und Vertriebskosten an. Mit diesen Kosten wird bei einer Zillmerung das Konto des Versicherungsnehmers sofort belastet. Dementsprechend wird in den ersten Jahren nach Beginn des Versicherungsverhältnisses überhaupt kein oder nur ein verhältnismäßig geringes Deckungskapital aufgebaut. Durch Einzahlungen werden erst die Vertriebs- und Abschlusskosten gedeckt.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Versicherungsrecht