Erläuterung: bezeichnet die im Folge eines Ärztestreiks verhängte sechsjährige Sperre bis zu erneuten Zulassung als Arzt, der über die Kassenärztliche Vereinigung mit den Krankenkassen abrechnen darf.
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Sozialrecht juristi.Urteil:Wiederzulassungssperre (BSG)