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Werbeverkaufsfahrt

Wer|be|ver|kaufs|fahrt (Substantiv) die, die ~en
Erläuterung: Werbeverkaufsfahrten sind
Haustürgeschäfte. Hier werden Waren und Dienstleistungen durch einen Moderator bei Speisen und Getränken angeboten. Der Vertragsabschluß wird durch Beigaben und "Geschenke" regelrecht erzwungen. Dem
Verbraucher steht ein 14 tägiges Widerrufsrecht zu.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Verbraucherschutz - §
312 BGB