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Weisung

Weis|ung (Substantiv) die, die ~en
Erläuterung: Weisungen sind Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern soll. § 10 Abs. 1 Satz 1 JGG. Die Weisung gehört zu den Erziehungsmaßregeln. Diese Maßregeln stellen die erste von drei Möglichkeiten dar, einen straffällig gewordenen
Jugendlichen oder
Heranwachsenden für seine Tat zu leutern. Sie stellen dabei das mildeste Strafmittel dar, weitere Folgen sind die Zuchtmittel und die Jugendstrafe.
Rechtsgebiet: Strafrecht - Strafprozessrecht - Jugendstrafrecht

[ak]