Vollstreckung Voll|strec|kung (Substantiv) die, die ~en
Die Vollstreckung bezeichnet unter anderem die Zwangsvollstreckung von Leistungsurteilen im Zivilrecht wegen Geldforderungen. Es können aber auch Strafen vollstreckt werden, Bußgeldbescheide oder Steuern und Abgaben zwangsweise eingezogen werden.