Vertragsgestaltung Ver|trags|ge|stal|tung (Substantiv) die, die ~en [Plural selten]
bezeichnet das Verfassen von Verträgen unter Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten. Die Vertragsgestaltung kann sich auf einen einzelnen Vertrag beziehen, aber auch in der Formulierung allgemein gültiger Bedinungen für eine Vielzahl von Verträgen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) liegen. Auch schon bestehende Verträge sollten jedes Jahr überprüft werden, da sich die Rechtspechung weiterentwickelt und vor allem Allgemeine Geschäftsbedingungen einer ständigen Veränderung unterliegen. [@]