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Vergeltungsangriff

Ver|gel|tungs|an|griff (Substantiv) der
Erläuterung: Ein solcher Angriff liegt vor, wenn ein Beamter wegen seiner Eigenschaft als Beamter oder im Hinblick auf sein pflichtgemäßes dienstliches Verhalten gezielt angegriffen wird und dadurch objektiv in die Gefahr gerät, einen Körperschaden zu erleiden. Zwischen dem Angriff und dem eingetretenen Schaden muss ein qualifizierter Zurechnungszusammenhang bestehen. Dieser kann fehlen, wenn der eingetretene Schaden wesentlich auf andere Umstände als den Angriff zurückzuführen ist, etwa auf eine bestimmte Veranlagung des Opfers oder sein eigenes Verhalten im Umfeld der Tat. BVerwG 2 C 134.07 - Urteil vom 29. Oktober 2009 - PM BVerwG 71/09
Rechtsgebiete: Öffentliches Recht - Beamtenrecht - § 31 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG