Das Unterhaltsrecht beschäftigt sich mit allen Fragen des Unterhalts. Dabei werden alle Bereiche des Lebens erfasst: Unterhalt für Familienangehörige, bei Scheidung Kinder und getrennt lebende Ehegatten, bei nichtehelichen Kindern Kindsunterhalt usw. Das Unterhaltsrecht ist Teil des Familienrechts. [@]