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Scheidungsfolgenvergleich

Schei|dungs|fol|gen|ver|gleich (Substantiv) der, die ~e
Erläuterung: Ein Scheidungsfolgenvergleich ist Teil des einverständlichen Scheidungsverfahrens. Durch den Vergleich einigen sich die Ehegatten über einen gesetzlich vorgeschriebenen Teil der Scheidungsfolgen. Der Vergleich stellt einen zivilrechtlichen Vertrag dar.[@]
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Eherecht / Prozessrecht - §
630 ZPO