setzt sich aus mehreren Teilgebieten zusammen. Dazu zählen das Sozialrecht, insbesondere das Sozialversicherungsrecht, das private Versicherungsrecht und das Betriebsrentenrecht.
Ansprüche entstehen vor allem bei der:
Berechnung und Durchsetzung der Rente
Stellung der Rentenanträge
Führung von Widerspruchsverfahren
Stellung von Überprüfungs-, Verschlimmerungs- und Verlängerungsanträgen
Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung
Rente wegen Berufsunfähigkeit
Regelaltersrente
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente für Versicherte, die berufsunfähig oder erwerbsunfähig sind
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach einem Berufsunfall
Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) aufgrund einer Berufskrankheit
Rentenanspruch aufgrund eines Unfalls gegen die private Unfallversicherung
Anspruch auf Betriebsrente
Erziehungsrente
Durchführung von Kontenklärungen
Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten
Berechnung und Beratung für Rentennach- und Rentenrückzahlungen