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Listing

Lis|ting (Substantiv) das
englisch
Das Listing bezeichnet im Handel Abmachungen zwischen Produzenten und Handelsunternehmen. Hierbei werden die Abnahmepreise und Lieferbedingungen festgelegt. Die in den schriftlichen Vereinbarungen aufgezählten Produkte genießen in der Regel Konkurrentenschutz. Auf Grundlage dieser Bedingungen ordert dann der Händler die Artikel. Die abgenommene Menge ist von weiteren Faktoren abhängig. Das Listing stellt für den Produzenten in der Regel die Voraussetzung für eine dauerhafte Lieferung in den Handel dar. Alle großen Handelsunternehmen, wie EDEKA, Aldi oder Rewe listen Produkte. Das Listing ist mit Rahmenverträgen vergleichbar.
[juristi.kon] Zivilrecht