Das Landwirtschaftsrecht beschäftigt sich mit allen Rechtsfragen, die sich aus der Landwirtschaft ergeben. Es kein eigenständiges Rechtsgebiet sondern umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, wie Arbeitsrecht, EU-Förderrecht, gewerbliches Miet- und Pachtrecht, Steuerrecht, Hygienerecht, Tierrecht, Straßenverkehrsrecht (Traktoren auf öffentlichen Straßen), Handels- und Gesellschaftsrecht (Genossenschaften). [@]