Als Kammer werden die "Spruchkörper" an verschiedenen Gerichten bezeichnet. Kammern sind immer mit drei (Berufs-) Richtern besetzt.
Kammern gibt es als Zivil- und Strafkammern bei den Landgerichten, beim Verwaltungsgericht, am Arbeitsgericht, am Sozialgericht oder bei den Finanzgerichten. [@]