Integration In|te|gra|tion (Substantiv) die,
Erläuterung: ist ein Modell des Zusammenschlusses der Mitgliedsstaaten. Sie ist auf eine Veränderung der ursprünglichen Strukturen gerichtet und hat die Bildung einer integrierten Einheit zum Ziel.
Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Europarecht