ist das Recht des Gläubigers gegenüber dem Schuldner bei Insolvenz
Insolvenz = lat. insolvens, "nicht-lösend" i.S.v. Schuldscheine nicht einlösen können auch konkurs = lat. concursus "Zusammenlauf" der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners
es bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ggüb. dem Gläubiger, umgangssprachlich: die Pleite
man unterscheidet: akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
Insolvenzarten: Insolvenz juristischer Personen = Insolvenzverfahren und Insolvenz privater Personen = Privatinsolvenz