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BandBoard.de Recht - Wörterbuch des Rechts - i -
Recht
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ins|be|son|de|re (Adverb)

Insbesondere umschreibt in einem Vertragstext eine Aufzählung von Beispielen, die nicht abschließend sind. Es können weitere Regeln betroffen sein:

"Der Begriff ‚unentgeltlich‘ umfasst die für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes notwendigen Kosten, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten." Aus der Verwendung des Adverbs „insbesondere“ ergibt sich, dass diese Aufzählung nur Beispiele enthält und nicht abschließend ist.

insbesondere


 
 
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