| Experten |
An dieser Stelle als Experte erscheinen?
-> Email an: info@bandboard.de |
|
|

Fragen zum Musikrecht?
(1) Frage stellen
(2) Preis bestimmen
(3) Antwort erhalten
|
ins|be|son|de|re (Adverb)
Insbesondere umschreibt in einem Vertragstext eine Aufzählung von Beispielen, die nicht abschließend sind. Es können weitere Regeln betroffen sein:
"Der Begriff unentgeltlich umfasst die für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes notwendigen Kosten, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten." Aus der Verwendung des Adverbs insbesondere ergibt sich, dass diese Aufzählung nur Beispiele enthält und nicht abschließend ist.
insbesondere
