Inkassogebühr In|kas|so|ge|bühr (Substantiv) die, die ~en
sind Kosten, die durch die Einziehung fremder Forderungen entstehen können; dazu zählen regelmäßig die Kosten und Gebühren von Inkassobüros und Anwälten für die Einziehung ausstehender Forderungen; diese können dem säumigen Schuldner als Schaden in Rechnung gestellt werden [@]