Inkassobüro In|kas|so|bü|ro (Substantiv) das, die ~s
bezeichnet eine Firma, die fremde bzw. abgetretene Forderungen vom Schuldner einzieht; das Betreiben eines Inkassobüros ist gem. § 14 GewO anzeigenpflichtig; nach dem Rechtsberatungsgesetz benötigen Inkassobüros eine Betriebserlaubnis, diese wird vom zuständigen Gericht erteilt [@]