Erläuterung: Die Ikea-Klausel ist ein Begriff, geprägt vom Schwedischen Einrichtungshaus. Ikea war Wegbereiter für Möbel zur Selbstmontage. Diesen Möbeln muss eine verständliche Aufbauanleitung beiliegen, fehlt diese, liegt ein Sachmangel vor. Die entsprechende Regel im § 434 BGB nennt man Ikea-Klausel.