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Haushaltshilfe

Haus|halts|hil|fe (Substantiv) die, [kein Plural]
Erläuterung: Die Haushaltshilfe ist eine Einrichtung des Sozialrechts. Dabei übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Hilfe im Haushalt, wenn ein Kind vom betreuenden Elternteil wegen Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Kur oder Entbindung nicht versorgt werden kann. Nahe Angehörige oder eine öffentliche bzw. private Einrichtung (Pflegedienst) übernimmt dann die Hilfe. Die Krankenkasse trägt die Kosten bzw. Verdienstausfall.
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Sozialrecht - § 38 SGB V