Führerscheintourismus Füh|rer|schein|tou|ris|mus (Substantiv) der
Erläuterung: Als Führerscheintourismus bezeichnet man den Erwerb eines Führerscheins im Ausland, da der alte Führerschein im Inland aberkannt wurde. Durch den Führerscheintourismus soll beispielsweise eine MPU umgangen werden. [@]
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Straßenverkehrsrecht [ak]