Verordnung über Sicherheitspersonal in der Fahrgastschifffahrt (Anlage 2 zu Protokoll 22 der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt)
Verordnung über die Voraussetzungen für die Stillegung von Flächen bei Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte oder einer Produktionsaufgaberente