In Deutschland herrscht Friedhofszwang, d.h. nach den gesetzlichen Vorschriften muss der Verstorbene auf einem Friedhof beerdigt werden. Er kann nicht auf dem eigenen Grundstück beerdigt werden. Als einzige Ausnahme ist die Seebestattung nach vorheriger Verbrennung erlaubt. Die Einzelheiten sind in den Gesetzen der Bundesländer geregelt. [@]