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Formularmietvertrag

For|mu|lar|miet|ver|trag (Substantiv) der, die ~trä|ge
bezeichnet einen Mietvertrag, der bereits fertig formuliert und von den Vertragsparteien nur noch zu unterzeichnen ist. In der Vergangenheit wurden Klauseln solcher Mietverträge für unwirksam erklärt.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Allgemeines Schuldrecht