Registrieren/ Newsletter/ E-Mail

ALLE | METAL | ROCK | PUNK | POP | HIP-HOP | CROSS-OVER | GOTHIC | EBM | DANCE | OLDIES | JAZZ+BLUES | COUNTRY | FOLK | ANDERE

FIRMENVERZEICHNIS
LOCATIONS
FESTIVALS
NEWS
EVENTKALENDER
AUSSCHREIBUNGEN
WORKSHOPS
ARTIKEL
BIETE/ SUCHE
FÜR WEBMASTER
MITFAHRZENTRALE
URHEBERRECHT
VERTRAGSRECHT
RECHTS WÖRTERBUCH
EXPERTEN
RECHT STARTSEITE
FORUM
  © bandboard.de






Bookmark and Share
BandBoard.de Recht - Wörterbuch des Rechts - fi -
Recht
Wörterbuch: Fiktion

(Seite zurück:Fiduziar)
(Nächste Seite:Filmabgabe)
(c) 2007 juristi.DS&S
Alle Rechte vorbehalten. Impressum
Recht
Fiktion

Experten
An dieser Stelle als Experte erscheinen?
-> Email an: info@bandboard.de
Rechtsanwalt
Herr RA Bert Wittenburg
Bizetstraße 24
13088 Berlin
Tel. 030 / 96 20 20 85

Fragen zum Musikrecht?
(1) Frage stellen
(2) Preis bestimmen
(3) Antwort erhalten
Fiktion


Fik|ti|on (Substantiv) die

  • Erläuterung: ist ein Rechtssatz, der eine in Wirklichkeit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. Es gelten Tatsachen, die unzweifelhaft nicht gegeben sind, als gegeben. Der Beweis des Gegenteils ist ausgeschlossen. Die Fiktion ist das Gegenstück zur Vermutung, bei der gewisse zweifelhafte Tatsachen als vorhanden gelten. Der Gegner kann den Beweis erbringen, dass die Vermutung nicht stimmt, sie ist also widerlegbar. (z.B. § 1006 Abs. 3 BGB, gesetzliche Vermutung, dass der unmittelbare Besitzer Eigentümer ist) [@]
  • Rechtsgebiet: allgemeines Zivilrecht, Prozessrecht


 
 
FAQ | AGBs | Impressum | Kontakt | Werbung
© BandBoard.de | Coding tuplus-IDL