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Farbwahlklausel
Farb|wahl|klau|sel (Substantiv) die, die ~n
bezeichnet eine Klausel in einem Mietvertrag, die dem Mieter vorschreibt, bestimmte Farben bei Schönheitsreparaturen zu verwenden.
Beispiel: "Die Durchführung der Schönheitsreparaturen obliegt dem Mieter. Diese umfassen .. das Tapezieren, das Anstreichen der Decken und Wände, das Streichen der Innentüren und Außentüren von innen, ... innerhalb der Mieträume in neutralen Farbtönen." [@]
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Mietrecht