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Fahrpersonalrecht

Fahr|per|so|nal|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
Das Fahrpersonalrecht ist ein Schutzrecht für Arbeitnehmer. Es legt unter anderem fest, wie lange Fahrer im Straßenverkehr ununterbrochen ein Fahrzeug lenken dürfen und welche Lenkzeitunterbrechungen zwingend einzulegen sind. (
BAG 9 AZR 737/07)
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Arbeitsrecht / Europäisches Recht