Fälligkeitsprinzip Fäl|lig|keits|prin|zip (Substantiv) das, die ~prin|zi|pi|en
Erläuterung: ist ein Haushaltsgrundsatz. Danach sind nur solche Einnahmen und Ausgaben in den Haushaltsplan einzustellen, deren Wirksamkeit im Haushaltsjahr zu erwarten ist. Eine Ausnahme vom Fälligkeitsprinzip bilden die Verpflichtungsermächtigungen. [@]