Factoringvertrag Fac|to|ring|ver|trag (Substantiv) der, die ~ver|trä|ge
ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Factor (Bank oder Gesellschaft). Der Unternehmer tritt dem Factor die gesamten (künftigen) Forderungen gegen seine Schuldner ab. Der Factor schreibt den Gegenwert der Forderungen nach Abzug einer Provision dem Unternehmer gut, führt die Debitorenkonten des Unternehmers und zieht die Forderungen bei ihrer Fälligkeit ein.