Fachplanung Fach|pla|nung (Substantiv) die, die ~en
Erläuterung: Die Fachplanung ist ein Teil der öffentlichen Verwaltung. Sie ist auf einen bestimmten Bereich (z.B. Verkehrsplanung) oder Vorhaben (beispielsweise die Planung eines Steinkohlekraftwerks) beschränkt.
§ 38 BauGB nimmt Fachplanungen aus der allgemeinen Bauleitplanung ausdrücklich heraus. Für sie gelten besondere Gesetze, die für bestimmte Fachplanungen ein Planfeststellungsverfahren und einen Planfeststellungsbeschluss anordnen. [@]