Fachaufsicht Fach|auf|sicht (Substantiv) die, die ~en
Erläuterung: wird dann ausgeübt, wenn eine Angelegenheit von einer Einrichtung eines Verwaltungsträgers der mittelbaren Staatsverwaltung (Selbstverwaltungskörperschaft) im Auftrag oder auf Weisung des Staates durchgeführt wird.
Die Fachaufsicht wird von der zuständigen Fachbehörde der nächsthöheren Ebene ausgeübt. Die Fachaufsichtsbehörden können sowohl bei rechtswidrigem als auch bei unzweckmäßigem Handeln einschreiten.