Fachärztin Fach|ärz|tin (Substantiv) die, die ~nen
Erläuterung: ist eine Ärztin, die nach der Approbation und vier bis sechs jähriger Weiterbildung besondere Kenntnisse auf einem bestimmten Spezialgebiet der Medizin erworben hat (Fachärztin für Kinderheilkunde).
Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Ständerecht der Ärzte