| Experten |
An dieser Stelle als Experte erscheinen?
-> Email an: info@bandboard.de |
|
|

Fragen zum Musikrecht?
(1) Frage stellen
(2) Preis bestimmen
(3) Antwort erhalten
|
Existenzgründer

Exis|tenz|grün|der (Substantiv) der, die
ist jmd., der eine Existenz gründet
sind natürliche Personen, die
während der letzten fünf Jahre vor der Betriebseröffnung
weder an einer Kapitalgesellschaft unmittelbar noch mittelbar zu mehr als 10 % beteiligt gewesen waren
noch Gewinneinkünfte erzielt haben
Auch Gesellschaften (z.B. OHG oder GbR) gelten als Existenzgründer, wenn alle Mitunternehmer die genannten Voraussetzungen erfüllen. Das gleiche gilt für Kapitalgesellschaften, an der nur natürliche Personen beteiligt sind und die die angeführten Voraussetzungen erfüllen.
Existenzgründer können eine erhöhte Ansparabschreibung nutzen. Lohnenswert ist diese Abschreibung nur, wenn auch Gewinne erzielt werden.
Rechtsgebiet: Steuerrecht - Existenzgründerrecht