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Recht
Wörterbuch: Existenzgründer

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Existenzgründer

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Existenzgründer


Exis|tenz|grün|der (Substantiv) der, die

ist jmd., der eine Existenz gründet
sind natürliche Personen, die
  1. während der letzten fünf Jahre vor der Betriebseröffnung

  2. weder an einer Kapitalgesellschaft unmittelbar noch mittelbar zu mehr als 10 % beteiligt gewesen waren

  3. noch Gewinneinkünfte erzielt haben


Auch Gesellschaften (z.B. OHG oder GbR) gelten als Existenzgründer, wenn alle Mitunternehmer die genannten Voraussetzungen erfüllen. Das gleiche gilt für Kapitalgesellschaften, an der nur natürliche Personen beteiligt sind und die die angeführten Voraussetzungen erfüllen.

Existenzgründer können eine erhöhte Ansparabschreibung nutzen. Lohnenswert ist diese Abschreibung nur, wenn auch Gewinne erzielt werden.

Rechtsgebiet: Steuerrecht - Existenzgründerrecht

 
 
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