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Eurojust

Eu|ro|just (Substantiv) das, [kein Plural]
Erläuterung: Eurojust koordiniert in Fällen grenzüberschreitender Straftaten die Ermittlungen innerhalb der EU. Die europäische Institution hat ihren Sitz in Den Haag. Die Stelle soll die Koordinierung der in den Mitgliedstaaten laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen fördern und verbessern, in bestimmten Fällen Ermittlungen aufnehmen und gemeinsame Ermittlungsteams einrichten. Eurojust hat ermittlungsbezogene Initiativ- und Vorschlagsrechte, denen Auskunftspflichten der betroffenen Behörden in den Mitgliedstaaten gegenüberstehen. (Quelle: PM BMJ 25.07.2008) [@]
Rechtsgebiet: Europarecht - Strafrecht - Strafprozessrecht