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erwerbsunfähig

er|werbs|un|fäh|ig (Adjektiv)
Erläuterung: ist derjenige Sozialversicherte, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben [@]
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Sozialrecht