Der gesetzliche Erlaubnisvorbehalt führt dazu, dass etwas nur erlaubt ist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Erlaubnisvorbehalt galt beispielsweise in der Rechtsberatung. Diese war ohne Ausnhame nur Anwälten (Volljuristen) vorbehalten. Ein weiteres Beispiel für den Erlaubnisvorbehalt ist ein Bereich des Datenschutzes. Grundsätzlich ist es verboten, Daten zu verarbeiten, es sei denn, der Inhaber hat eingewilligt.