weltweit größte Handelsplattform, die in Form der OnlineVersteigerung Käufer und Verkäufer zusammenführt. ebay ist kein Verkäufer von Artikeln, sondern nur der technische Anbieter.
Der bei ebay ersteigerte Artikel wird gekauft. Es wird ein Kaufvertrag geschlossen. Eine Versteigerung im rechtlichen Sinne liegt nicht vor. [@]