Dritter Drit|ter (Substantiv), der Dritte, die Dritten
Erläuterung: Als "Dritter" wird jemand bezeichnet, wer von einem persönlichen Verhältnis zweier Partner nur indirekt betroffen ist. Dritter ist beispielsweise der Nachbar, wenn jemend ein Haus verkauft. Der Kaufvertrag wird zwischen altem Eigentümer und Käufer (= neuer Eigentümer) geschlossen. Der Nachbar ist bezogen auf den Kaufvertrag "Dritter". [@]