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Dienstvertrag

Dienst|ver|trags|recht (Substantiv), das (kein Plural)
Erläuterung: befasst sich mit dem Recht des Dienstes. Der Dienstvertrag ist ein Vertrag, durch den der eine Teil (Dienstberechtigte) dem anderen Teil (Dienstherr) die Leistung von Diensten gegen eine Vergütung verspricht. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Dienstpflichtige die Leistungen persönlich zu erbringen. Eine Art des Dienstvertrages ist der
Arbeitsvertrag, der weitestgehend eigenen Richtlinien folgt, auf den jedoch die Bestimmungen des Dienstvertrages ergänzend Anwendung finden.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Besonderes Schuldrecht - Dienstvertrag