Beim Datenträgeraustausch werden elektronischer Dokumente (Dateien) mit Hilfe von Datenträger (Disketten, CD) übersandt. Im heutigen elektronischen Rechtsverkehr ist diese Form des Austausches überholt. Daten werden heute zunehmend per E-Mail (Datenfernübertragung) oder Internet-Dienste (vgl. Interaktives Antragsformular) übermittelt. [@]