Vertrag über ein Darlehen, durch den sich in der Regel der Darlehensgeber sich verpflichtet, den vereinbarten Geldbetrag über die Laufzeit zur Verfügung zu stellen und der Darlehensnehmer die Zinsen und den Geldbetrag zurückzuzahlen; Darlehen können auch als Sachdarlehen gewährt werden [@]
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Besonders Schuldrecht - Darlehensvertrag