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Cardsharing

Cardsharing (Substantiv)
Sprache: engl.
Erläuterung: Beim Cardsharing wird mit Hilfe einer Smartcard ein TV-Programm eines Bezahlsenders, z.B. Sky (ehemals Premiere), entschlüsselt und dann auf mehrere TV-Geräte übermittelt, um einem unbestimmten Personenkreis das Programm zugänglich zu machen. Cardsharing soll vor allem Kosten sparen, kann aber eine zivilrechtliche Vertragsverletzung, ordnungswidrig oder strafbar sein.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Urheberrecht; Strafrecht - §
265a StGB

| Ratgeber zum Thema Cardsharing
 Der Ratgeber zum Cardsharing klärt darüber auf, welche Konsequenzen beim nutzen der technischen Möglichkeiten drohen können (mehr)
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