Das Betriebsverfassungsrecht gehört zum kollektiven Arbeitsrecht und beschäftigt sich mit der Zusammenwirken zwischen Arbeitgeber und der Belegschaft des Betriebes. Die Arbeitnehmer werden vom gewählten Betriebsrat repräsentiert. Rechtliche Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Das Betriebsverfassungsrechts soll die Mitbestimmung der Belegschaft und andererseits die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers in Einklang bringen. [@]