sind Stoffe oder Zubereitungen, für deren straffreien Umgang d.h. Anbau, Herstellung, Handel, Einführ, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, Inverkehrbringung und Erwerb man eine Erlaubnis benötigt. Sie haben meist eine berauchende Wirkung und machen abhängig. Die Einzelheiten sind im Betäubungsmittelgesetz geregelt. [@]
Für die Abgabe in der Apotheke benötigt man ein gelbes Rezept.