Beitreibung Bei|trei|bung (Substantiv) die, die ~en
Erläuterung: ist die zwangsweise Einziehung von Geldforderungen. Die Beitreibung zivilrechtlicher Forderungen (z.B. nichtbezahlter Rechnungen) erfolgt durch den Gerichtsvollzieher. Öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Steuerschulden, nichtbezahlte Geldbußen) werden von Beamten beigetrieben. [@]