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Bearbeiter

Be|ar|bei|ter (Abkürzung) der
Erläuterung: bezeichnet in einer rechtswissenschaftlichen Werk, z.B. einem Kommentar, den Verfasser. Dieser ist vom Herausgeber zu unterscheiden. Der Bearbeiter verfasst in der Regel Kommentierungen zu bestimmten Rechtsnormen. Neben dem Herausgeber eines Werkes wird der Bearbeiter der Norm mit zitiert.
Zitierweise: Palandt, Auflage, Bearbeiter § ... Randnummer
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Urheberrecht